Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Options-Angebote und Buchungen

Sie wenden sich persönlich, telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail mit Ihren Wünschen an uns. Wir nehmen Ihre Anfrage auf und senden Ihnen entsprechende unverbindliche Angebote zu. Sagt Ihnen ein Angebot zu, informieren Sie uns bitte innerhalb der angegebenen Fristen schriftlich über Ihren Optionswunsch. Sie erhalten dann umgehend eine schriftliche Optionsbestätigung (Verfügbarkeit vorausgesetzt - der Zwischenverkauf ist bis zur Auftragserteilung vorbehalten)

Buchung von Veranstaltungen bedürfen der Schriftform, können sowohl postalisch, per Fax, per E-Mail oder persönlich abgeben werden. Kundenwünsche hinsichtlich bestimmter Tische und Sitzplätze sind unverbindlich und nicht Wirksamkeitsvoraussetzung der Buchung.

Mit der verbindlichen Buchung erklärt der Bucher, dass er die AGB gelesen hat 
und sie akzeptiert. 

Wir sind nicht Veranstalter der gebuchten Leistungen. Buchungen und Optionen gelten im Rahmen eines Vermittlungsauftrages, daher bleiben geringfügige Änderungen durch den Leistungsträger vorbehalten.

Programmänderungen und/oder der Austausch einzelner Künstler oder Artisten durch den Leistungsträger sind ausdrücklich vorbehalten. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ebenso ausgeschlossen wie Minderungs-, Wandlungs- und Rückabwicklungsansprüche.



2. Optionen für Einzelreisende, Kleingruppen und Gruppen ab 10 Personen

Für Einzelreisende, Kleingruppen und Gruppen ab 10 Personen sind befristete Optionen mit kostenfreier Stornofrist nach Absprache möglich, sofern im Angebot nicht anders angegeben ist.

Der tatsächliche Buchungsstand (die tatsächliche Teilnehmerzahl) ist bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltung an Rittermahle und Event-Agentur Fischer per Fax oder per E-Mail zu melden. Die bis 14 Tage vor Veranstaltungen gemeldete Teilnehmerzahl ist verbindlich und Grundlage der Rechnungsstellung.


3. Zahlungsmodalitäten

Rechnungsstellung erfolgt für die, bis spätestens 14 Tage vor gebuchter Veranstaltung gemeldeten Personenzahl, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes angegeben ist. Die in der Buchungsbestätigung vereinbarten Zahlungen/Anzahlungen in dort angegebener Höhe sind innerhalb genannter Fristen an Rittermahle und Event-Agentur Fischer zahlbar. Nachbuchungen sind sofort fällig.

Bitte überweisen Sie nur die angegebenen Summen und runden Sie die Beträge nicht auf oder ab.

Kann die Anzahlung nicht innerhalb der genannten Fristen geleistet werden, bitten wir Sie um eine Benachrichtigung. 

Ein Leistungsanspruch auf die gebuchte Option besteht erst nach Eingang aller Anzahlungen.

Anzahlungen/Zahlungen, die nicht geleistet wurden, entbinden den Buchungsnehmer nicht von der Zahlung. Stornierungen nach erfolgter Rechnungsstellung sind nicht mehr möglich.

Rechnungen sind grundsätzlich bis maximal 7 Tage vor Veranstaltung zahlbar. Stornierungen von Einzelpersonen nach erfolgter Rechnungsstellung und bis maximal 14 Tage vor Veranstaltung sind nicht mehr möglich. (siehe hierzu unsere Stornobedingungen) Eine Rückerstattung verbindlich gebuchter und bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen (bei Verhinderung einzelner Teilnehmer) ist ausgeschlossen.

Bis zur vollständigen Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrags ist Rittermahle und Event-Agentur Fischer berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen und dem Käufer und/oder rechtmäßigen Inhaber der Buchungsbestätigung den Zutritt zur Veranstaltung zu untersagen.


4. Rücktritt und Stornierung durch Auftraggeber


Bei Stornierung gebuchter Leistungen über Rittermahle und Event-Agentur Fischer gelten folgende Stornobedingungen: 

Eine Stornierung ist nur in Schriftform gültig. Als Stornodatum ist für beide Seiten bindend: der Poststempel oder das Faxdatum oder das E-Mail-Datum. Wir bestätigen schriftlich die Stornierung. Bei Stornierung einzelner Plätze einer Gruppe fallen ab 30 Tage vor dem gebuchten Termin der Veranstaltung 60 % des Rechnungsbetrages als Stornogebühr an. Bei Stornierung der ganzen Gruppe fallen bei Buchung 20 %; ab 120 Tage vor dem gebuchten Termin der Veranstaltung 30 %; ab 90 Tage vor dem gebuchten Termin der Veranstaltung 40 %; ab 60 Tage vor dem gebuchten Termin der Veranstaltung 60 %; ab 30 Tage vor dem gebuchten Termin der Veranstaltung 80 % des Rechnungsbetrages als Stornogebühr an.


5. Haftung

Für die Erbringung der vermittelten Leistung haftet allein der Leistungsträger (Gastronomiebetriebe, Pensionen und Hotels, Veranstalter gebuchter Haupt- und Nebenleistungen). Es gelten die einschlägigen Bestimmungen des BGB. Unser Büro haftet nur für die ordnungsgemäße Ausführung der Vermittlung. Unser Büro haftet nicht für Handlungen und Unterlassungen der Leistungsträger (Gastronomiebetriebe, Pensionen und Hotels, Veranstalter gebuchter Haupt- und Nebenleistungen) sowie für Ansprüche aus der Beeinträchtigung, der über die Vermittlung unseres Büros zustande gekommenen Reise- bzw. Beherbergungsverträge. 

Der Auftraggeber prüft die Buchungsunterlagen nach Erhalt umgehend auf Richtigkeit und setzt sich gegebenenfalls sofort mit Rittermahle und Event-Agentur Fischer sowie weiteren Leistungsträgern in Verbindung. Reklamationen nach Reiseantritt bzw. nach Ende der Veranstaltung, die der Auftraggeber vor Reisebeginn oder während der Veranstaltung mit dem Leistungsträger hätte klären können, werden nicht mehr anerkannt.

Für eine Beschädigungen an vom Kunden geparkten Kfz im Parkbereich sowie für die Garderobe übernimmt Rittermahle und Event-Agentur Fischer sowie der jeweilige Leistungsträger keine Haftung.


6. Reklamationen

Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes bzw. während der Veranstaltung Grund zur Beschwerde haben, setzen Sie sich zuerst mit dem entsprechenden Leistungsträger (Gastronomiebetriebe, Pensionen und Hotels, Veranstalter gebuchter Haupt- und Nebenleistungen) in Verbindung. Viele Dinge lassen sich schnell zu Ihrer Zufriedenheit beheben. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Schadenersatzforderungen sind unmittelbar mit dem Leistungsträger der gebuchten Einheit zu regeln. 

7. Anreise und Abreise

Setzen Sie sich einen Tag vor Anreise mit dem dem entsprechenden Leistungsträger (Gastronomiebetriebe, Pensionen und Hotels, Veranstalter gebuchter Haupt- und Nebenleistungen) telefonisch in Verbindung, um den ungefähren Anreisezeitpunkt abzustimmen. 

8. Salvatorische Klausel

Sollte/n eine oder mehrere Bestimmung/en ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung/en tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.


9. Gerichtsstand und Gerichtsort
Gerichtsstand ist St. Goar

 

 

Rittermahle und Event-Agentur, Petra Fischer, Alte Heerstraße 44,
56329 St. Goar - Tel: 06741 – 2609 Fax: 06741 – 2685 

E-Mail: info@rittermahle-ritteressen.de